Die regulatorischen Vorgaben für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister sind aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten einem stetigen Wandel unterworfen. So wurden vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise die erst 2007 in Kraft getretenen Vorgaben zu Basel II überarbeitet und Ende 2010 als Regelungswerk „Basel III“ verabschiedet und veröffentlicht – sowohl internationale Institutionen (BIS, EBA, FSF, EU-Kommission etc.) als auch nationale Behörden (u. a. BaFin/Bundesbank, FMA/OenB sowie EBK/SNB) arbeiten an der Umsetzung der Regelungen auf europäischer bzw. nationaler Ebene, die zur Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen sollen.
Die überarbeiteten Vorgaben fokussieren sowohl auf die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung und Liquidität als auch auf die Anforderungen an das Risikomanagement und erfordern erhebliche Anpassungen bei den angewendeten Methoden, Prozessen und DV-Systemen in den Kreditinstituten. Auch die Aufsicht über Versicherungsunternehmen befindet sich im Umbruch: Unter dem Namen Solvency II werden derzeit die Mindeststandards für die Kapitalunterlegung und das Risikomanagement grundlegend überarbeitet.
zeb/ steht Ihnen als Ansprechpartner zu allen regulatorischen Fragestellungen jederzeit kompetent zur Seite, zeigt Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Methoden, Prozesse und DV-Systeme auf, stellt die Verbindung zum ökonomischen Steuerungskreis her und begleitet Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen in Ihrem Haus. Unsere Expertise ist über folgende Themenstellungen gebündelt: